Patientenvorsorge
Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist eigene Entscheidungen zu treffen, kann die Patientenvorsorge für alle Beteiligten sehr hilfreich sein. In der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung können eine oder mehrere Personen festgelegt werden, die für den Betroffenen handeln und entscheiden dürfen. In einer Patientenverfügung werden medizinisch-pflegerische Wünsche für die letzte Lebensphase festgelegt. Der Ratgeber informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Vorsorge und bietet Vordrucke an.
Wichtige Dokumente:
Patientenverfügung - Vordruck:
Zur Festlegung ob und wie Sie in sehr schweren bzw. aussichtslosen Krankheitssituationen medizinisch behandelt und gepflegt werden möchten, wenn Sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können.
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Betreuungsverfügung - Vordruck:
Zur Bestimmung eines gerichtlich angeordneten Betreuer, wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr selbst regeln können.
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Vorsorgevollmacht - Vordruck:
Zur Bevollmächtigung einer oder mehrerer Personen Ihres absoluten Vertrauens, die für Sie notwendige Entscheidungen und Angelegenheiten treffen/ in Ihrem Sinne regeln zu können, wenn Sie aus körperlichen oder geistigen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sind.
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Digitale Vorsorge - Vordruck:
Zur Regelung von Rechten und Pflichten aus dem digitalen Bereich, die nach dem Tod zum sog. digitalen Nachlass bzw. digitalen Erbe werden. Nach dem Tod müssen sich schnell andere Menschen um digitale Daten und Accounts kümmern, aber auch oft nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit bzw. Behinderung.
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Engagement der betapharm
betapharm setzt sich seit vielen Jahren aktiv für eine verbesserte Versorgungsqualität im Gesundheitswesen und Hilfen für Betroffene und Angehörige ein. Aus diesem Engagement hat sich betaCare – ein Informationsdienst für Krankheit und Soziales – entwickelt.