Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Update unserer Fortbildung Pflege

Unsere Fortbildung wurde entsprechend des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aktualisiert.

Zur Fortbildung Pflege (nur mit Login)

Ab dem 1.1.2024 sowie in den Folgejahren werden unter anderem folgende Änderungen in Kraft treten.

  • Erhöhung des Pflegegelds und der Pflegesachleistungen zum 1.1.2024 um 5 % und zum 1.1.2025 um weitere 4,5 %
  • Erhöhung der Zuschüsse für die vollstationären Pflege und für die teilstationäre Pflege (Näheres unter Tages- oder Nachtpflege) zum 1.1.2025 um 4,5 %
  • Erhöhung aller Geld- und Sachleistungen zum 1.1.2028, orientiert an der Inflation in den 3 Jahren davor
  • Pflegeunterstützungsgeld ab 1.1.2024 für 10 Arbeitstage je pflegebedürftige Person (kurzzeitige Arbeitsverhinderung) pro Kalenderjahr (statt bisher nur einmalig je pflegebedürftiger Person)
  • Erhöhung der Leistungszuschläge, die die Pflegekasse an pflegebedürftige Personen in der vollstationären Pflege zahlt zum 1.1.2024 um 5 bis 10 %
  • Einführung eines sog. Entlastungsbudget, d.h. Ersatzpflege und Kurzzeitpflege in der ambulanten Pflege werden ab 1.1. 2024 für Pflegebedürftige vor dem 25. Geburtstag mit Pflegegraden 4 und 5 in einen Jahresbetrag zusammengeführt, den Pflegebedürftige flexibel einsetzen dürfen
    Ab 1.7.2025 können dann alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 die gesamten Mittel flexibel einsetzen
  • Ersatzpflege für bis zu 8 statt 6 Wochen ab 1.7.2025, für Pflegebedürftige vor dem 25. Geburtstag mit Pflegegraden 4 und 5 schon ab 1.1.2024
  • Anspruch auf Ersatzpflege und Kurzzeitpflege von Anfang an, statt erst nach 6 Monaten Pflege ab 1.7.2025, für Pflegebedürftige vor dem 25. Geburtstag mit Pflegegraden 4 und 5 schon ab 1.1.2024
  • Anbindung ambulanter und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und damit Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) ab 1.7.2024
  • Neustrukturierung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

 

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